ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vitherum Nürnberg GmbH
Praxis für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie
Pretzfelder Straße 1a
90425 Nürnberg

Stand: Januar 2026

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Selbstzahler-Trainingsverträge zwischen der vitherum Nürnberg GmbH (nachfolgend „Praxis“) und ihren Kund:innen. Sie gelten ausschließlich für Trainings- und Präventionsangebote und nicht für Heilmittelbehandlungen auf ärztliche Verordnung.


2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme an therapeutisch begleiteten Trainingsangeboten, insbesondere gerätegestütztes Training, medizinisches Aufbautraining sowie präventives und rehabilitatives Training. Die Leistungen dienen der Gesundheitsförderung und ersetzen keine ärztliche oder heilmitteltherapeutische Behandlung.


3. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme setzt eine gesundheitliche Eignung voraus. Diese wird durch ärztliche Empfehlung oder durch therapeutische Einschätzung der Praxis festgestellt. Die Praxis ist berechtigt, die Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen abzulehnen oder einzuschränken.


4. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche Unterzeichnung des Trainingsvertrages zustande und beginnt zum vereinbarten Startdatum.


5. Vertragslaufzeit und Beiträge

Der Kunde / die Kundin wählt eine der folgenden Laufzeiten:
6 Monate: 69,90 € / Monat
12 Monate: 64,90 € / Monat
24 Monate: 59,90 € / Monat
Die Beiträge verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


6. Zahlungsweise

Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus per SEPA-Lastschrift. Gerät der Kunde / die Kundin mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, ist die Praxis zur fristlosen Kündigung berechtigt.


7. Ordentliche Kündigung

Der Vertrag ist während der vereinbarten Laufzeit ordentlich nicht kündbar. Eine Kündigung ist zum Ende der Laufzeit mit einer Frist von vier Wochen möglich. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist danach monatlich kündbar.


8. Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich, insbesondere bei dauerhafter, ärztlich bestätigter Trainingsunfähigkeit, Schwangerschaft oder einem Wohnortwechsel von mehr als 30 km. Der Vertrag endet in diesen Fällen zum Monatsende nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises.


9. Ruhen des Vertrages

Bei vorübergehender Trainingsunfähigkeit kann der Vertrag nach Vorlage eines Nachweises für maximal drei Monate pro Vertragsjahr ruhen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Ruhezeit.


10. Nutzung der Trainingsräume

Die Nutzung der Trainingsräume ist nur während der ausgewiesenen Öffnungszeiten gestattet. Den Anweisungen des Fachpersonals ist Folge zu leisten. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.


11. Haftung

Die Nutzung der Trainingsangebote erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Praxis haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.


12. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausschließlich zur Vertragsabwicklung und internen Dokumentation.


13. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Nürnberg.